Bericht: Karsten Tischer / insuedthueringen.de, Foto: Freies Wort/Karsten Tischer
Im Fußball-Pokalspiel Neubrunn gegen Zella-Mehlis zündeten betrunkene Besucher Böller und Bengalos. Dafür hat das Sportgericht des KFA Rhön-Rennsteig nun Gastgeber TSV 1908 Neubrunn verurteilt.
Nach den Zwischenfällen mit Pyrotechnik während eines Fußballspiels in Neubrunn ist der gastgebende Verein vom Sportgericht des Kreisfußballausschusses (KFA) Rhön-Rennsteig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gründe seien unter anderem mangelhafter Ordnerdienst, Verstoß gegen die technischen Richtlinien des KFA sowie fehlende Taschenkontrollen am Einlass gewesen, so die Begründung des Gremiums.
Am 12. November zündeten offenbar stark alkoholisierte Zuschauer während des Ligapokal-Achtelfinales zwischen der SG Neubrunn und dem FC Zella-Mehlis (0:7) Böller und Bengalos. Manche Geschosse landeten unmittelbar in der Nähe des Spielfeldes. Zweimal musste die Begegnung kurz unterbrochen werden. Als die fünf Ordner die Situation deeskalieren wollten, wird ihnen von der 14-köpfigen Gruppe Gewalt angedroht.
Bei den 14 Rowdys handelte es sich laut Zeugenaussagen um Anhänger des Kreisoberligisten FC Schwallungen, die nach einer privaten Feier zum Sportplatz in Neubrunn aufgebrochen waren. Deshalb wurde beim Sportgericht des KFA auch ein Strafantrag gegen den FC Schwallungen gestellt. Dessen Vorsitzender Jens Stützer distanzierte sich umgehend vom Verhalten der Gruppe. „Wir können so etwas als Verein aber auch nicht verhindern, weil wir niemanden vorschreiben können, was er in seiner Freizeit macht“, so Stützer.
Das Sportgericht gab der Argumentation der Werrataler Recht. Henry Feigenspan, stellvertretender Vorsitzender des Sportgerichts und Leiter des Verfahrens, verwies auf Paragraf drei („Umfang der Rechtsprechung“) der Rechts- und Verfahrensordnung des Thüringer Fußball-Verbandes. Die Störenfriede seien als Privatleute vor Ort gewesen. Deshalb sei das Verfahren gegen Schwallungen eingestellt worden, erklärt Henry Feigenspan. Zu einer Verhandlung war es ohnehin nicht gekommen. Laut Feigenspan seien die Stellungnahmen des Unparteiischen, des TSV 1908 Neubrunn und des FC Schwallungen weitgehend identisch gewesen. „Der Sachverhalt war klar“, sagt Henry Feigenspan. „Es war auch klar, dass es Schwallunger waren, aber eben auch, dass der FC Schwallungen als Verein damit nichts zu tun hatte.“
„Ich habe mir das Urteil durchgelesen. Es gibt kaum Möglichkeiten, die Schwallunger mit ins Boot zu nehmen“, teilt Uwe Sell, der Vorsitzende von Gastgeber TSV 1908 Neubrunn, unserer Zeitung an diesem Freitag mit. Sell ist auch Vorsitzender des Sportgerichts. Aus Gründen der Befangenheit übernahm Stellvertreter Henry Feigenspan das Verfahren.
Das Urteil ging den beteiligten Klubs am Sonntag, dem 27. November, zu. Neubrunn wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Euro verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Als Höchststrafe wären laut Henry Feigenspan bei Verstößen gegen die technischen Richtlinien des KFA bis zu 150 Euro möglich gewesen.
Beteiligt sich Schwallungen an den Kosten?
Der TSV 1908 Neubrunn habe die fällige Geldstrafe bereits bezahlt, so Uwe Sell. Da müsse man nun mit leben, meint Sell und hofft, dass sich die Schwallunger Störenfriede entgegenkommend zeigen und an den Kosten beteiligen. Eine Entschuldigung des FC Schwallungen habe es bereits gegeben, ergänzt Henry Feigenspan.
Der Sportrichter hielt den Neubrunnern bei der Urteilsfindung zugute, dass sie „im Prinzip alles richtiggemacht“ hätten. Nur ein paar Kleinigkeiten fehlten, etwa Taschenkontrollen am Einlass. So hätte man die mitgebrachte Pyrotechnik aufspüren können, meint Feigenspan. Uwe Sell vom TSV 1908 Neubrunn zweifelt, ob seine ehrenamtlichen Ordner dazu rein rechtlich überhaupt befugt gewesen wären. Und selbst wenn: „Wir haben ja absolut nicht damit gerechnet, dass solche Leute kommen“, sagt Uwe Sell.
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